Grundsteuer C beschlossen: Wir haben dagegen gestimmt
Die Stadtverordnetenversammlung hat mehrheitlich die Einführung der Grundsteuer C beschlossen. Die FDP/UWFB-Fraktion hat dagegen gestimmt. Die Zahlen und Argumente zeigen, warum: geringer Nutzen, hoher Aufwand und eine Belastung vor allem für Kleineigentümer.
In der Stadtverordnetenversammlung am 22. Oktober wurde die Einführung einer Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke mehrheitlich beschlossen. Dagegen stimmten die FDP/UWFB-Fraktion, die AfD und einige Stadtverordnete der FWG/NEV. Wir hatten die Satzung bereits im Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt und sind bei dieser Haltung geblieben.
Das Ziel teilen wir, das Mittel taugt nicht
Die Stadt will Baulücken schließen und gegen Spekulation vorgehen. Dieses Ziel unterstützen wir. Die Grundsteuer C erreicht es aber nicht.
Wen es trifft
Die Liste der Stadt umfasst 127 Grundstücke mit zusammen rund sechs Hektar. Das sind im Schnitt gut 350 Quadratmeter. Mehr als vier von fünf Grundstücken sind höchstens 600 Quadratmeter groß. Das sind keine anonymen Großspekulanten, sondern private Eigentümer: Familien, die vorsorgen, Handwerks- und Bauunternehmen, Menschen, die sich das Bauen noch nicht leisten können, und andere, die ihr Grundstück bewusst als Garten nutzen.
Wir Freie Demokraten sagen: Jeder soll selbst entscheiden, was er wann mit seinem Grundstück macht. Das ist Eigentum. Hinzu kommt, dass eine unbebaute Fläche mitten in der Stadt für viele auch ein Stück Grün ist.
Was es bringt
Die Vorlage der Stadt rechnet mit rund 64.000 Euro Mehreinnahmen im Jahr. Das sind etwa 500 Euro je Grundstück. Bei einem geplanten Defizit von rund 18 Millionen Euro im Haushalt 2026 ist das weniger als ein halbes Prozent. Mit 500 Euro im Jahr bewegt man niemanden, ein Haus zu bauen. Wer bauen kann, tut es schon. Wer aus guten Gründen nicht baut, zahlt. Das ist keine Lenkung, sondern eine Steuererhöhung mit städtebaulicher Begründung. Ein Defizit ist kein Grund für eine neue Steuer, sondern für Prioritäten.
Was es kostet
Es hieß, die Arbeit sei im Wesentlichen getan, es müssten nur noch Bescheide verschickt werden. Laut Vorlage ist das nicht so einfach. Es gibt technisch keine Möglichkeit, die Grundstücke gesammelt aus der Grundsteuer B herauszunehmen. Jedes Grundstück muss von Hand veranlagt werden, und das Verzeichnis ist jedes Jahr neu zu prüfen und per Allgemeinverfügung bekannt zu machen. Dazu kommen erfahrungsgemäß Widersprüche, Beschwerden und Mahnungen. Die Personalkosten dürften nicht viel niedriger liegen als der Ertrag. Auch der Hessische Städtetag warnt vor dem Aufwand und vor Rechtsrisiken bei der gerichtsfesten Abgrenzung. Nur ganz wenige hessische Kommunen haben die Steuer bisher eingeführt.
Eine Steuer mit Geschichte
Die Grundsteuer C gab es schon einmal. Sie wurde 1960 beschlossen, in den Jahren 1961 und 1962 erhoben und 1964 wieder aufgehoben. Das Bauland-Angebot stieg damals nicht, und kleinere Eigentümer mussten verkaufen, während große die Steuer kaum spürten. Bereits 1963 hatte die FDP-Bundestagsfraktion die Abschaffung beantragt.
Wie es jetzt weitergeht
Die Mehrheit hat entschieden, und wir respektieren das. Wir werden die Umsetzung aber kritisch begleiten. Entscheidend ist, was die Steuer tatsächlich einbringt und was sie die Stadt kostet. Deshalb wollen wir nach den ersten Erhebungsjahren eine Bilanz zu Ertrag, Personalaufwand, Widersprüchen und Bautätigkeit fordern.
Unsere Linie bleibt klar: Wohnraum entsteht nicht durch Strafsteuern, sondern durch Verlässlichkeit, schnelle Verfahren und Anreize. Wir setzen auf Vertrauen in die Eigentümer statt auf neue Belastungen.
